Willkommen im Bewerberportal von Bertelsmann!

Mit dem Bewerberportal von Bertelsmann wird der gesamte Prozess, von der Erstellung eines Bewerberprofils, über ein konkretes Bewerbungsverfahren bis hin zum Bewerberpool digital und standardisiert abgebildet. Dabei hat der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten oberste Priorität. Umfassende technische und betriebliche Maßnahmen schützen personenbezogenen Daten dabei vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch.

Datenschutzhinweise

Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung personenbezogener Daten machen es erforderlich, dass Sie über die Existenz der einzelnen Verarbeitungsvorgänge und deren Zwecke, die im Zusammenhang mit dem Bewerberportal stehen, unterrichtet werden. Welche personenbezogenen Daten im Einzelnen erhoben und in welchem Umfang weiterführend verarbeitet werden, richtet sich maßgeblich nach den stellenspezifischen Anforderungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz.

Was ist die DSGVO? Die DSGVO ist eine Verordnung und sodann ein Gesetz, was innerhalb der Europäischen Union unmittelbar für jedermann Anwendung findet. Seit 1995 wurde ein Datenschutzniveau in Europa einheitlich festgelegt, jedoch aufgrund eines Umsetzungsspielraumes in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich restriktiv und umfangreich gesetzlich geregelt. In Deutschland gilt bis dahin das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit dem 25.05.2018 ist dann die DSGVO anwendbar, das BDSG rückt in dessen Anwendbarkeit dahinter. Ziel der DSGVO ist es, innerhalb Europas ein einheitlich hohes Datenschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig den freien Verkehr von Daten nicht zu gefährden.] Die Datenschutzhinweise erfüllen die Informationspflichten gemäß den Anforderungen aus Art. 12 ff. der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und finden innerhalb von Bertelsmann global Anwendung.

Inhaltsverzeichnis

1. Verantwortliche für den Datenschutz

2. Ansprechpartner für den Datenschutz

3. Technische Bereitstellung des Bewerberportals und Erstellung von Logfiles

4. Verwendung von Cookies

5. Verwendung von Plugins

            5.1 Addthis

            5.2 LinkedIn

            5.3 Facebook

            5.4 Twitter

            5.5 Google+

            5.6 Pinterest

            5.7 sonstige Plattformen

6. Verwendung von Google Analytics

7. Datenverarbeitung bei Erstellung des Bewerberprofils

            7.1 Direkterhebung über Eingabemaske

            7.2 Übermittlung der Stammdaten von XING, LinkedIn und Facebook

            7.3 Übermittlung der Stammdaten vom peoplenet

            7.4 Speicherung des Bewerberprofils

8. Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

            8.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

            8.2 Erweiterung Ihrer Profilangaben

            8.3. Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten

            8.4 Übermittlung an das Personalverwaltungssystem bei Einstellung

9. Datenverarbeitung bei Teilnahme am Bewerberpool

10. Datenverarbeitung bei Stellenbenachrichtigung

11. Empfänger und Kategorien von Empfängern

12. Datenübermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

13. Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer

14. Rechte der betroffenen Person

            14.1 Auskunft

            14.2 Berichtigung

            14.3 Löschung

            14.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

            14.5 Recht auf Datenübertragbarkeit

            14.6 Widerruf

            14.7 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung

            14.8 Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

15. Herkunft der Daten

1. Verantwortliche für den Datenschutz

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerberportal ist die Bertelsmann SE & Co. KGaA, Carl-Bertelsmann-Straße 270 in 33311 Gütersloh (nachfolgend „Bertelsmann“ genannt).

Darüber hinaus sind die Tochterfirmen von Bertelsmann für die Datenverarbeitung im konkreten Bewerbungsverfahren verantwortlich. In der Regel ist diejenige Tochterfirma für die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren verantwortlich, auf deren Stellenausschreibung Sie sich bewerben (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt). Dies kann selbstverständlich auch die Bertelsmann SE & Co. KG aA sein. Sofern Sie sich etwa auf ein Trainee-Programm oder eine Stellenausschreibung mit Konzernbezug bewerben, können mehrere Tochterfirmen von Bertelsmann verantwortlich sein. Eine Übersicht der Tochterfirmen von Bertelsmann finden Sie unter folgendem Link.

2. Ansprechpartner für den Datenschutz

Zentraler Ansprechpartner für den Datenschutz bei Bertelsmann ist der Konzerndatenschutz. Der Konzerndatenschutz ist unter folgender Kontaktadresse erreichbar:

Bertelsmann SE & Co. KGaA

Konzerndatenschutz (ZCD)

Carl-Bertelsmann-Straße 270

33311 Gütersloh

datenschutz@bertelsmann.de

data-privacy@bertelsmann.de

Die firmenspezifischen Ansprechpartner für den Datenschutz finden Sie https://bertelsmann-hr.de/docs/List_of_data_protection_contacts.pdf.

Hinweis! Um eine zeitnahe und angemessene Antwort gewährleisten zu können, bitten wir Sie Ihre Anfrage zum Datenschutz direkt an den firmenspezifischen Ansprechpartner oder an Ihren Arbeitgeber zu richten.

 

3. Technische Bereitstellung des Bewerberportals und Erstellung von Logfiles

Das Bewerberportal ist ein Webseitendienst. Um Ihnen eine bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten und die Funktionsfähigkeit des Bewerberportals sicherzustellen, werden automatisierte Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners beim Betreten und während der Nutzung des Bewerberportals automatisch erfasst (sogenannte „Server-Log-Files“).

Die Server-Log-Files bestehen aus

Informationen über den Browsertyp und die Browserversion,
dem Betriebssystem,
dem Internet-Service-Provider,
dem Datum und der Uhrzeit der Verwendung des Bewerberportals,
Webseiten, von denen Sie auf das Bewerberportal gelangt sind,
Webseiten, die von Ihnen über das Bewerberportal aufgerufen werden, und
die IP-Adresse.

Die IP-Adresse wird in Computernetzen wie dem Internet verwendet, um den Datenverkehr zu ordnen und den einzelnen Datenpaketen Ziel- und Absenderadresse mit auf den Weg zu geben. Mithilfe der IP-Adresse erhält Bertelsmann alle notwendigen Informationen, um bei dem Aufruf des Bewerberportals alle für dessen Darstellung erforderlichen Daten an Sie übertragen zu können.

Die Server-Log-Files ermöglichen eine Zuordnung zu Ihrer Person, sofern die IP-Adresse oder die sonstigen Informationen personenbeziehbare Daten enthalten. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie bei der Nutzung Ihres Internetanschlusses mit einer dauerhaft fest vergebene IP-Adresse surfen.

Nach Erfassung werden die Server-Log-Files mindestens für die Dauer der jeweiligen Nutzung des Bewerberportals gespeichert, andernfalls ist eine reibungslose Funktionalität des Bewerberportals nicht möglich. Zudem dient die Speicherung der Optimierung und der Sicherstellung der technischen Sicherheit des Bewerberportals. Dabei behält sich Bertelsmann vor, die Server-Log-Files nachträglich zu prüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Bewerberportals bekannt werden (z.B. Angriff auf die IT-Infrastruktur, Hackerangriffe). Es besteh folglich keine Widerspruchsmöglichkeit.

Für die Speicherung wird die IP-Adresse auf zwei Stellen abgerundet, sodass dabei keine Zuordnung Ihrer Person mehr möglich ist.

Die Server-Log-Files werden spätestens nach sieben Tagen gelöscht. Sofern Bertelsmann aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des Bewerberportals zur Prüfung und Beweissicherung verpflichtet ist, gelten die diesbezüglichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz, die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu vier Jahre.

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der personenbeziehbaren Server-Log-Files ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In der Funktionalität und Optimierung sowie in der Sicherstellung der technischen Sicherheit des Bewerberportals liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

4. Verwendung von Cookies

Das Bewerberportal verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und eine eindeutige Identifizierung Ihres Browsers bei erneuter Nutzung des Bewerberportals ermöglichen. Die Verwendung von Cookies können je nach Funktionsweise und Umfang der Nutzung des Bewerberportals eine Zuordnung zu Ihrer Person ermöglichen.

Bertelsmann setzt sogenannte „Session Cookies“ ein. Durch die Session Cookies wird die Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit des Bewerberportals sichergestellt. Zudem dient das Setzen der Session-Cookies der Optimierung und der Sicherstellung der Sicherheit des Bewerberportals. Die auf diese Weise erfassten Daten werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert, sodass bei Speicherung eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht möglich ist.

Über Ihre Browsereinstellungen können Sie die Erfassung und Speicherung Ihrer Daten bei Verwendung der Session-Cookies deaktivieren oder einschränken. Bei der Deaktivierung können möglicherweise nicht mehr Funktionalitäten des Bewerberportals vollumfänglich genutzt werden. Die Session-Cookies werden jeweils nach Ende Ihrer Nutzung des Bewerberportals gelöscht.

Bei Aufruf des Bewerberportals werden Sie durch ein Infobanner über die Verwendung von Session Cookies und die Möglichkeit der Deaktivierung informiert und auf diese Datenschutzhinweise verwiesen.

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der personenbeziehbaren Daten bei Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In der Funktionalität und Optimierung sowie in der Sicherstellung der technischen Sicherheit des Bewerberportals liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

5.Verwendung von Plugins

Auf dem Bewerberportal sind Plugins von sozialen Netzwerken im Einsatz (sogenannte „Social-Media-Plugins“). Die Social-Media-Plugins stellen eine Verbindung zwischen dem Browser und dem jeweiligen sozialen Netzwerk her, sofern Sie ein Nutzerkonto besitzen und während der Nutzung des Bewerberportals nicht ausgeloggt sind. Dabei erkennt der Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerkes anhand Ihrer IP-Adresse, dass Sie bei Ihm ein Nutzerkonto haben und wer Sie sind. Folglich wird Ihre IP-Adresse an die Anbieter der sozialen Netzwerke weitergeleitet und eine Zuordnung Ihrer Person ist möglich. Bertelsmann hat die Verbindung durch den Einsatz der Social-Media-Plugins zwar angestoßen, eine Identifizierung Ihrer Person als Nutzer der sozialen Netzwerke ist jedoch nicht möglich.

Die Anbieter der sozialen Netzwerke können auch außerhalb der Europäische Union niedergelassen sein (sogenannte „Drittländer“). Da in den Drittländern das europäische Datenschutzrecht grundsätzlich keine Anwendung findet, wird dabei zunächst unterstellt, dass in diesen kein angemessenes Datenschutzniveau vorhanden ist. Daher müssen wir Sie darauf hinweisen, dass bei der Weiterleitung an die Anbieter der sozialen Netzwerke mögliche Risiken für Ihre personenbezogene Daten bestehen. Diesen Risiken kann jedoch angemessenen begegnet werden, wenn durch Maßnahmen wie etwa durch den Abschluss von EU Standardvertragsklauseln oder dem EU-US-Privacy Shield eine geeignete Garantie zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vorliegt. Auch hat die EU Kommission bestimmte Drittländer als sichere Drittstaaten anerkannt, sodass auch in diesen Ländern keine Risiken für Ihre personenbezogenen Daten bestehen. Eine Liste der sicheren Drittländer finden Sie unter folgendem Link https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-transfers-outside-eu/adequacy-protection-personal-data-non-eu-countries_de. Weiter ist eine Weiterleitung an die Anbieter der sozialen Netzwerke nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn Sie etwa einwilligen oder die Weiterleitung zur Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist (weitere Details zu den Ausnahmefällen bei Drittländern in Art. 49 DSGVO).

Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Plugins ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

5.1 Addthis

Auf dem Bewerberportal wird ein Plugin namens Addthis verwendet. Durch die Verwendung von Addthis können Sie Stellenausschreibungen aus dem Bewerberportal über Ihr Nutzerkonto von sozialen Netzwerken und weiteren Kommunikationsplattformen teilen (sogenannte „Share-Funktion“).

Die Share-Funktion erkennen Sie an dem jeweiligen Icon der sozialen Netzwerke und weiteren Kommunikationsplattformen. Durch das Anklicken des Icons wird die Share-Funktion aktiviert. Mit Aktivierung werden Sie an das soziale Netzwerk oder die Kommunikationsplattform weitergeleitet und zur Eingabe Ihrer Anmeldedaten aufgefordert. Sofern Sie während der Nutzung des Bewerberportals bereits angemeldet sind, werden Sie direkt auf Ihr Benutzerprofil weitergeleitet. Durch die Weiterleitung erkennt das angewählte soziale Netzwerk oder die Kommunikationsplattform die Nutzung des Bewerberportals und kann diese ihrem Benutzerkonto zuordnen. Eine direkte Weiterleitung können Sie verhindern, wenn Sie unmittelbar vor und während der Nutzung des Bewerberportals sich aus Ihrem Benutzerkonto abmelden.

Bertelsmann hat die Verbindung durch Verwendung von Addthis zwar angestoßen, eine Identifizierung Ihrer Person als Nutzer der sozialen Netzwerke oder der Kommunikationsplattformen ist jedoch nicht möglich.

Anbieter von Addthis ist die Oracle America, Inc. ("Oracle") located at 500 Oracle Parkway, Redwood Shores, CA 94065, USA. Oracle hat sich für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach dem EU-US Privacy Shield zertifizieren lassen. Einen entsprechenden Registereintrag finden Sie unter folgendem Link https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt00000000181AAA&status=Active. Mehr Informationen zu dem Umgang Ihrer Daten beim Einsatz von Addthis finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Oracle unter folgendem Link http://www.addthis.com/privacy.

Über die folgenden sozialen Netzwerke und weiteren Kommunikationsplattformen können Sie die Stellenausschreibungen über das Plugin Addthis teilen.

5.2 LinkedIn

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen des sozialen Netzwerks LinkedIn genutzt. Sofern Sie die Stellenausschreibung über LinkedIn teilen, wird beim Klick auf das entsprechende Icon eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufgebaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie das Bewerberportal mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Sofern Sie in ihrem LinkedIn Account eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf dem Bewerberportal Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Sollten Sie nicht eingeloggt sein, erhalten Sie über ein Pop-Up die Möglichkeit sich auf der entsprechenden Plattform anzumelden und danach die Stellenausschreibung zu teilen. Eine Zuordnung des Besuchs auf dem Bewerberportal ist dann ebenfalls möglich.

Anbieter für Europa ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland. Eine Weiterleitung Ihrer Daten an ein unsicheres Drittland findet nicht statt. Weitere Informationen zu dem Umgang mit Ihren Daten durch LinkedIn finden Sie in den Datenschutzhinweisen unter folgendem Link https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy?trk=hb_ft_priv.

5.3 Facebook

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen des sozialen Netzwerks Facebook genutzt. Sofern Sie die Stellenausschreibung über Facebook teilen, wird beim Klick auf das entsprechende Icon eine Verbindung zu Servern

von Facebook aufgebaut. Facebook wird darüber informiert, dass Sie das Bewerberportal mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Sofern Sie in ihrem Facebook Account eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf dem Bewerberportal Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Sollten Sie nicht eingeloggt sein, erhalten Sie über ein Pop-Up die Möglichkeit sich auf der entsprechenden Plattform anzumelden und danach die Stellenausschreibung zu teilen. Eine Zuordnung des Besuchs auf dem Bewerberportal ist dann ebenfalls möglich.

Anbieter von Facebook ist die Facebook inc., 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA. Durch die Aktivierung der Share-Funktion werden Ihre Daten an den Server von Facebook in den USA weitergeleitet und dort gespeichert. Eine Weiterleitung in ein Drittland findet statt. Facebook hat sich für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach dem EU-US Privacy Shield zertifizieren lassen. Einen entsprechenden Registereintrag finden Sie unter folgendem Link https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active. Mehr Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Facebook finden Sie in der Datenschutzerklärung: https://de-de.facebook.com/policy.php.

5.4 Twitter

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen des Microblogging Dienstes Twitter genutzt. Sofern Sie die Stellenausschreibung über Twitter teilen, wird beim Klick auf das entsprechende Icon eine Verbindung zu Servern von Twitter aufgebaut. Twitter wird darüber informiert, dass Sie das Bewerberportal mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Über die Teilen Funktion wird anderen Nutzern bei Twitter, insbesondere Ihren Followern, die geteilte Seite in Ihrer Timeline sichtbar gemacht. Die so geteilte Seite bleibt in Ihrer Timeline Historie gespeichert, bis Sie den Eintrag manuell löschen. Sofern Sie in ihrem Twitter Account eingeloggt sind, ist es Twitter möglich, Ihren Besuch auf dem Bewerberportal Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Sollten Sie nicht eingeloggt sein, erhalten Sie über ein Pop-Up die Möglichkeit sich auf der entsprechenden Plattform anzumelden und danach die Stellenausschreibung zu teilen. Eine Zuordnung des Besuchs auf dem Bewerberportal ist dann ebenfalls möglich.

Anbieter ist die Twitter Inc., 795 Folsom Street, Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch die Aktivierung der Share-Funktion werden Ihre Daten an den Server von Twitter in den USA weitergeleitet und dort gespeichert. Eine Weiterleitung in ein Drittland findet statt. Twitter hat sich für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach dem EU-US Privacy Shield zertifizieren lassen. Einen entsprechenden Registereintrag finden Sie unter folgendem Link https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active. Mehr Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Twitter finden Sie in der Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy.

5.5 Google+

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen des sozialen Netzwerks Google+ genutzt. Sofern Sie die Stellenausschreibung über Google+ teilen, wird beim Klick auf das entsprechende Icon eine Verbindung zu Servern von Google aufgebaut. Google wird darüber informiert, dass Sie das Bewerberportal mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Sofern Sie in ihrem Google+ Account eingeloggt sind, ist es Google möglich, Ihren Besuch auf dem Bewerberportal Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Sollten Sie nicht eingeloggt sein, erhalten Sie über ein Pop-Up die Möglichkeit sich auf der entsprechenden Plattform anzumelden und danach die Stellenausschreibung zu teilen. Eine Zuordnung des Besuchs auf dem Bewerberportal ist dann ebenfalls möglich.

Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Durch die Aktivierung der Share-Funktion werden Ihre Daten an den Server von Google in den USA weitergeleitet und dort gespeichert. Eine Weiterleitung in ein Drittland findet statt. Google

hat sich für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach dem EU-US Privacy Shield zertifizieren lassen. Einen entsprechenden Registereintrag finden Sie unter folgendem Link https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active. Mehr Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Google finden Sie in der Datenschutzerklärung: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

5.6 Pinterest

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen des sozialen Netzwerks Pinterest genutzt. Sofern Sie die Stellenausschreibung über Pinterest teilen, wird beim Klick auf das entsprechende Icon eine Verbindung zu Servern von Pinterest aufgebaut. Pinterest wird darüber informiert, dass Sie das Bewerberportal mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Sofern Sie in ihrem Pinterest Account eingeloggt sind, ist es Pinterest möglich, Ihren Besuch auf dem Bewerberportal Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Sollten Sie nicht eingeloggt sein, erhalten Sie über ein Pop-Up die Möglichkeit sich auf der entsprechenden Plattform anzumelden und danach die Stellenausschreibung zu teilen. Eine Zuordnung des Besuchs auf dem Bewerberportal ist dann ebenfalls möglich.

Anbieter für Europa ist die Pinterest Europe Ltd., Palmerston House, 2nd Floor, Fenian Street, Dublin 2, Ireland. Eine Weiterleitung Ihrer Daten an ein unsicheres Drittland findet nicht statt. Mehr Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Google finden Sie in der Datenschutzerklärung: https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy.

5.7 Sonstige Plattformen

Bei der Verwendung des Plugins Addthis auf die in Ziffer 5.1 dargestellte Weise, werden Funktionen weitere als die hier beschriebenen sozialen Netzwerke und Kommunikationsplattformen genutzt. Über das +-Icon werden Sie auf eine speziell hierfür eingerichtete Seite von Addthis weitergeleitet. Auf dieser Seite sind weitere soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen gelistet, über die Sie die Stellenausschreibungen teilen können. Auch dabei ist eine Zuordnung Ihres jeweiligen Accounts zu dem Besuch des Bewerberportals möglich.

6. Verwendung von Google Analytics

Das Bewerberportal verwendet die Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Google Analytics ist nicht erforderlich, um die Funktionalität des Bewerberportals sicherzustellen. Auch ohne Google Analytics kann das Bewerberportal Ihnen bereitgestellt werden. Die Verwendung von Google Analytics dient der Analyse des Nutzerverhaltens und der Effizienzsteigerung.

Google Analytics verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und eine eindeutige Identifizierung Ihres Browsers bei erneuter Nutzung des Bewerberportals ermöglichen. Die Verwendung von Cookies können je nach Funktionsweise und Umfang der Nutzung des Bewerberportals eine Zuordnung zu Ihrer Person ermöglichen.

Anbieter von Google Analytics ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Durch die Verwendung von Google Analytics werden die von den Cookies erfassten Daten an den Server von Google in den USA weitergeleitet und dort gespeichert. Eine Weiterleitung in ein Drittland findet statt. Google hat sich für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach dem EU-US Privacy Shield zertifizieren lassen. Einen entsprechenden Registereintrag finden Sie unter folgendem Link https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI. Mögliche Risiken bei Weiterleitung an ein unsicheres Drittland bestehen sodann nicht.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. Diese lauten wie folgt.

IP-Anonymisierung: Bertelsmann hat bei der Verwendung von Google Analytics die Funktion „IP-Anonymisierung“ aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Mit Kürzung der IP-Adresse ist keine Zuordnung Ihrer Person möglich. Nur in Ausnahmefällen wird die ungekürzte IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google dies Informationen aus der gekürzten IP-Adresse benutzen, um Ihre Nutzung des Bewerberportals auszuwerten und weitere mit der Nutzung des Bewerberportals und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber Bertelsmann zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Deaktivierung von Google Analytics: Durch Ihre Einstellungen im Browser können Sie der Verwendung von Google Analytics widersprechen, indem Sie unter dem folgenden Link verfügbaren Browser Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Weiter können Sie über diesen Link der Verwendung von Google Analytics widersprechen, indem Google einen Opt-Out-Cookie setzt, sodass bei künftiger Nutzung des Bewerberportals keine Erfassung und Speicherung Ihrer Daten stattfinden. Sofern keine Verwendung von Google Analytics stattfindet kann es gegebenenfalls sein, dass nicht alle Funktionen des Bewerberportals vollumfänglich genutzt werden können.

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der personenbeziehbaren Daten bei Verwendung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In der Analyse des Nutzerverhaltens und der Effizienzsteigerung liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

7. Datenverarbeitung bei Erstellung des Bewerberprofils

7.1 Direkterhebung über die Eingabemaske

Für Ihre Bewerbung über das Bewerberportal ist es notwendig, dass Sie sich unter Angabe personenbezogener Daten ein Bewerberprofil erstellen und sich registrieren. Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben und an Bertelsmann übermittelt und gespeichert. Bei Bewerbung auf eine konkrete Stelle werden die Daten an den Arbeitgeber übermittelt, indem er Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erhält. Weitere Details zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern finden Sie unter Ziffer 11.

Erforderlich für die Registrierung und somit für die Identifizierung und Kontaktaufnahme sind Name, E-Mail-Adresse, Passwort und Land (nachfolgend „Stammdaten“ genannt). Die Registrierung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem konkreten Bewerbungsverfahren, jedoch können Sie sich auch unabhängig von einem konkreten Bewerbungsverfahren ein Bewerberprofil erstellen. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

Nach erfolgreicher Registrierung werden weitere personenbezogene Daten in dem Bewerberprofil eingegeben und an Bertelsmann und/oder den Arbeitgeber übermittelt.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung und Speicherung Ihrer Stammdaten für die Erstellung eines Bewerberprofils ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Erforderlichkeit für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

Für die folgenden Mitgliedstaaten gelten nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO dafür spezifische Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz:

Deutschland: § 26 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Konzernbetriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung nach § 26 Abs. 4 BDSG (Hinweis: für leitende Angestellte findet diese Vereinbarung keine Anwendung).

7.2 Übermittlung der Stammdaten von XING, LinkedIn und Facebook

Sofern Sie über ein berufliches Profil bei XING, LinkedIn oder Facebook verfügen und kein konzerninterner Bewerber sind, haben Sie in der Eingabemaske die Möglichkeit, die für die Registrierung erforderlichen Daten aus Ihrem beruflichen Profil an Bertelsmann zu übermitteln. Eine manuelle Erhebung der Stammdaten über die Eingabemaske ist dann ausschließlich in Teilen notwendig. Mit Übermittlung der Stammdaten wird Ihr Bewerberprofil erstellt.

Neben den Stammdaten können weitere Daten wie etwa aktueller Arbeitgeber und Position aus Ihrem Profil bei XING, LinkedIn oder Facebook übermittelt werden. Diese sind in der Regel nicht erforderlich für die Erstellung Ihres Bewerberprofils, können jedoch aufgrund Ihrer Profileinstellung übermittelt werden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei XING, LinkedIn oder Facebook sind deren Anbieter und nicht Bertelsmann. Daher sollten Sie vor Übermittlung in den Profileinstellungen zu prüfen, welche personenbezogenen Daten davon betroffen sind.

Über die Einstellungen des Bewerberprofils haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten anzupassen, zu berichtigen und zu löschen.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer Stammdaten und weiterer Daten von XING, LinkedIn oder Facebook ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Einwilligung erteilt gegenüber den Anbietern. Um einen Missbrauch der Daten bei Übermittlung zu verhindern, haben die Anbieter zudem vertragliche Vereinbarungen und technische Vorkehrungen getroffen.

Alle weiteren Informationen zum Datenschutz, insbesondere zum Widerspruch Ihrer Einwilligung, von XING, LinkedIn oder Facebook finden Sie unter folgenden Links:

XING: https://www.xing.com/privacy

LinkedIn: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy?trk=uno-reg-guest-home-privacy-policy

Facebook: https://www.facebook.com/privacy/explanation

7.3 Übermittlung der Stammdaten vom peoplenet

Als Mitarbeiter des Bertelsmann-Konzerns verfügen Sie über ein Mitarbeiterprofil im konzerninternen Netzwerk für Personalarbeit, Weiterbildung und Unternehmenskommunikation (nachfolgend „peoplenet“ genannt). Das Bewerberportal ist ein Teilmodul vom peoplenet, über technische und organisatorische Maßnahmen ist eine getrennte Datenverarbeitung jedoch gewährleistet.

Die für die Registrierung im Bewerberportal erforderlich Stammdaten werden automatisch an Ihr Bewerberprofil übermittelt. Neben den Stammdaten können weitere Daten zum akademischen Werdegang, beruflichen Werdegang und zu Sprachfähigkeiten übermittelt werden, sofern sie diese Daten in Ihrem Mitarbeiterprofil gepflegt haben. Auch Sind Sie über eine Kennung im Bewerberprofil als konzerninterner Bewerber identifizierbar. Zweck der automatischen Übermittlung ist eine effiziente Erstellung des Bewerberprofils und die Erleichterung des Zugangs von konzerninternen Bewerbern zu konkreten Bewerbungsverfahren. Eine Erhebung von personenbezogenen Daten, die bereits erhoben wurde, bleibt Ihnen erspart. Dies ist ganz im Sinne des Grundsatzes der Datenminimierung.

Über die Einstellungen des Bewerberprofils haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten anzupassen, zu berichtigen und zu löschen. Über die Einstellung des Mitarbeiterprofils im peoplenet können Sie weiter eine Übermittlung weiterer Daten verhindern, indem Sie diese dort löschen.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer Daten aus dem Mitarbeiterprofil vom peoplenet in das Bewerberprofil ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In dem Zweck der effizienten Erstellung des Bewerberprofils und die Erleichterung des Zugangs von konzerninternen Bewerbern zu konkreten Bewerbungsverfahren liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

Die Rechtsgrundlage in Deutschland als spezifische Vorschrift zum Arbeitnehmerdatenschutz ist darüber hinaus § 26 Abs. 4 BDSG, Konzernbetriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung (Hinweis: für leitende Angestellte findet diese Vereinbarung keine Anwendung).

7.4 Speicherung des Bewerberprofils

Das Bewerberprofil kann auf Ihren Wunsch hin ohne Bewerbung auf eine konkrete bzw. nach Beendigung eines Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Falls Sie sich innerhalb von Bertelsmann mehrfach oder zukünftig bewerben möchten, sparen Sie mit Speicherung Ihres Bewerberprofils eine Mehrfacherhebung und der Grundsatz der Datenminimierung wird gewährleistet. Der Zugang zu weiteren Bewerbungsverfahren wird Ihnen erleichtert.

Da es sich bei dabei um einen optionalen Services im Bewerberportal handelt, haben Sie über die Einstellungen des Bewerberprofils die Möglichkeit, eine Ergänzung, Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten vorzunehmen.

Die Rechtsgrundlage für die Speicherung Ihres Bewerberprofils ohne Bewerbung auf eine konkrete Stelle bzw. nach Beendigung eines Bewerbungsverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. In dem Zweck des erleichterten Zugangs zu Bewerbungsverfahren und in der Gewährleistung des Grundsatzes der Datenminimierung liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

Sofern das Bewerberprofil mehr als 5 Monate nicht benutzt wird und konkrete Bewerbungsverfahren beendet sind, nutzt Bertelsmann Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Bewerberprofil gelöscht wird. Eine Speicherung Ihres Bewerberprofils um weitere 6 Monate findet statt, sofern Sie sich in Ihr Bewerberprofil einloggen. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

8. Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

Nach erfolgreicher Registrierung werden weitere personenbezogene Daten in Ihrem Bewerberprofil erfasst, um einerseits eine objektive Einstellungsentscheidung im konkreten Bewerbungsverfahren zu ermöglichen und andererseits Ihr Bewerberprofil mit Angaben wie Schulungen, Zertifikate oder Sprachkenntnissen zu schärfen. Zu differenzieren ist dabei zwischen der verpflichtenden und freiwilligen Erfassung von Daten.

8.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Verpflichtend ist die Erfassung von personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. In der Phase der vertraglichen Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber ein Interesse daran sicherzustellen, dass Sie die für die konkrete Stelle erforderliche fachliche Kompetenz und persönliche Eignung besitzen.

Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit werden die Anforderungen der konkreten Stelle berücksichtigt. Daher werden für die konkrete Stelle spezifische Informationen erfasst. Auch erforderlich sind die Stammdaten. Ohne die Möglichkeit einer Identifizierung Ihrer Person und der Möglichkeit Sie während des Bewerbungsverfahrens zu kontaktieren, ist eine Bewerbung nicht möglich. Nach Erfassung und mit Bewerbung auf eine konkrete Stelle übermittelt Bertelsmann die Daten an den Arbeitgeber, indem ihm Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erteilt wird. Weitere Details zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern finden Sie unter Ziffer 11. Eine Speicherung und sodann Nutzung der Daten durch den Arbeitgeber findet statt, bis das konkrete Bewerbungsverfahren beendet ist.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zur Begründung des Arbeitsverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Für die folgenden Mitgliedstaaten gelten nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO dafür spezifische Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz:

Deutschland: § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG und die Konzernbetriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung nach § 26 Abs. 4 BDSG (Hinweis: für leitende Angestellte findet diese Vereinbarung keine Anwendung).

Nach Beendigung des konkreten Bewerbungsverfahrens und mit Ablauf einer sechsmonatigen Speicherung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aus dem Arbeitsrecht wird dem Arbeitgeber der Zugriff auf Ihr Bewerberprofil entzogen und die stellenspezifischen Anforderungen werden gelöscht. Anderes gilt, sofern weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen wie etwa die Speicherung zwecks Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen bestehen. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

8.2 Erweiterung Ihrer Profilangaben

Neben den für die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten, haben Sie über Ihr Bewerberprofil die Möglichkeit weitere Daten zu erfassen. Etwaige Erfassung ist freiwillig und hat grundsätzlich keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihre Bewerbung.

Die Erfassung und Speicherung der freiwilligen Angaben bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Bewerberprofil zu schärfen und Dokumente wie z.B. Weiterbildungsnachweise und Zertifikate fortlaufend an einem Ort abzuspeichern, sofern Sie die Absicht verfolgen, sich auf weitere Stellen bei Bertelsmann zu bewerben. Nach Erfassung und mit Bewerbung auf eine konkrete Stelle übermittelt Bertelsmann auch diese Daten an den Arbeitgeber, indem ihm Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erteilt wird. Weitere Details zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern finden Sie unter Ziffer 11.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Angaben ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In dem Zweck des erleichterten Zugangs zu weiteren Bewerbungsverfahren und in der Gewährleistung des Grundsatzes der Datenminimierung liegen die für die Rechtsgrundlage erforderlichen berechtigten Interessen von Bertelsmann.

Nach Beendigung des konkreten Bewerbungsverfahrens und mit Ablauf einer sechsmonatigen Speicherung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aus dem Arbeitsrecht wird dem Arbeitgeber der Zugriff auf Ihr Bewerberprofil entzogen und die stellenspezifischen Anforderungen werden gelöscht (weitere Details zur Speicherdauer unter Ziffer XY [Verlinkung einbauen]). Anderes gilt, sofern weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen wie etwa die Speicherung zwecks Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen bestehen.

Sofern das Bewerberprofil mehr als 5 Monate nicht benutzt wird nutzt Bertelsmann Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Bewerberprofil gelöscht wird. Eine Speicherung Ihres Bewerberprofils um weitere 6 Monate findet statt, sofern Sie sich in Ihr Bewerberprofil einloggen. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

8.3.Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten

Von der Datenverarbeitung in dem konkreten Bewerbungsverfahren über das Bewerberportal sind grundsätzlich keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfasst. Insofern sind Sie beim Hochladen von Dokumenten wie Anschreiben oder Lebenslauf angehalten, dass diese keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten beinhalten.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind Angaben, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Anders als einfache personenbezogene Daten bestimmt sich die Zulässigkeit der besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO.

Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Arbeitsrecht ist es erforderlich, der Schwerbehindertenvertretung Beteiligungsrechte bei dem Bewerbungsverfahren zu gewähren, sofern der Arbeitgeber eine solche etabliert hat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dem zustimmen. Insofern ist ein Bestandteil der stellenspezifischen Informationen die Erfassung der Angabe, ob Sie entweder die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wünschen oder dies ablehnen. Auch haben Sie die Möglichkeit keine Auswahl zu treffen. Sofern Sie der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zustimmen, schließt diese Angabe auf Ihren Gesundheitszustand. Nach Erfassung und mit Bewerbung auf eine konkrete Stelle übermittelt Bertelsmann die die Angabe zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung an den Arbeitgeber, indem ihm Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erteilt wird. In Einzelfällen, mit Ihrer Zustimmung und sofern gesetzlich erforderlich erhält die Schwerbehindertenvertretung ein beschränkter Zugriff. Weitere Details zu den Empfängern oder zu den Kategorien von Empfänger finden Sie unter Ziffer 11.

Weitere Daten wie etwa die Gründe der Schwerbehinderung werden in dem Bewerberportal nicht erfasst.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Angabe über die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO.

Für die folgenden Mitgliedstaaten gelten nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO dafür spezifische Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz:

Deutschland: § 26 Abs. 3 BDSG und die Konzernbetriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung nach § 26 Abs. 4 BDSG.

Nach Beendigung des konkreten Bewerbungsverfahrens und mit Ablauf einer sechsmonatigen Speicherung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aus dem Arbeitsrecht wird dem Arbeitgeber der Zugriff auf Ihr Bewerberprofil entzogen und die stellenspezifischen Anforderungen werden gelöscht. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

8.4 Übermittlung an das Personalverwaltungssystem bei Einstellung

Nach Beendigung des konkreten Bewerbungsverfahren und mit Einstellung übermittelt Bertelsmann im Auftrag des Arbeitgebers Ihre Stammdaten an dessen Personalverwaltungssystem. Die Übermittlung Ihrer Stammdaten gewährleistet den Grundsatz der Datenminimierung und ist für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Ohne Erfassung Ihrer Stammdaten im Personalverwaltungssystem können Sie etwa Ihre Arbeitszeiten nicht eintragen und erhalten kein Entgelt.

Für die folgenden Mitgliedstaaten gelten nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO dafür spezifische Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz:

Deutschland: § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG und die Konzernbetriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung nach § 26 Abs. 4 BDSG.

9. Datenverarbeitung bei Teilnahme am Bewerberpool

Bei Erstellung des Bewerberprofils und unabhängig von einem konkreten Bewerbungsverfahren haben Sie die Möglichkeit an dem Bewerberpool von Bertelsmann teilzunehmen. Die Teilnahme am Bewerberpool ist freiwillig und nur mit Ihrer Einwilligung möglich. Sofern Sie nicht einwilligen, hat dies keine negativen Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren.

Mit dem Bewerberpool möchte Bertelsmann Ihnen vor und nach einem konkreten Bewerbungsverfahren die Möglichkeit geben, Ihr Bewerberprofil via Suchfunktion auch für Tochterfirmen zugänglich zu machen, bei denen Sie sich nicht proaktiv beworben haben.

Der Zugriff der Tochterfirmen beschränkt sich dabei auf die folgenden Daten, sofern Sie ebenso die freiwilligen Angaben gemacht haben:

Stammdaten und Profilinformationen;
Bewerbungsunterlagen;
beruflicher Werdegang;
akademischer Werdegang;
Sprachkenntnisse;
Reisebereitschaft/Mobilität.

Die stellenspezifischen Informationen sind nicht von dem Zugriff der Tochterfirmen erfasst, da diese ausschließlich beim konkreten Bewerbungsverfahren an die zuständige Tochterfirma übermittelt und mit Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.

Bei Erteilung Ihrer Einwilligung haben Sie die Möglichkeit zwischen drei Optionen des Zugriffes auf Ihr Bewerberprofil zu wählen.

Die erste Option ermöglicht weltweit allen Tochterfirmen Zugriff auf Ihr Bewerberprofil zu nehmen. Dabei können Tochterfirmen außerhalb der Europäische Union niedergelassen sein, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau anerkannt ist. In diesen Fällen bestehen mögliche Risiken für Ihre personenbezogene Daten, da gegebenenfalls keine geeigneten Garantien zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus für die Verarbeitung von Daten durch diese Tochterfirmen und ihre Dienstleister vorliegen. Um diesen Risiken jedoch angemessen zu begegnen, sind die Tochterfirmen von Bertelsmann der Vorstandsrichtlinie zum Datenschutz unterworfen, die mitunter länderübergreifende Minimumstandards für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten definiert und die Tochterfirmen im Umgang mit den Daten zur Vertraulichkeit verpflichtet. Mit Abgabe Ihrer Einwilligung sind Ihnen die möglichen Risiken bekannt. Eine Liste der Tochterfirmen ist unter Ziffer 2 verfügbar.

Die zweite Option ermöglicht allen Tochterfirmen in dem Land Ihres Wohnsitzes Zugriff auf Ihr Bewerberprofil zu nehmen. Eine Liste der Tochterfirmen ist unter Ziffer 2 verfügbar.

Mit der dritten und letzten Option können Sie auf eine Teilnahme am Bewerberpool verzichten. Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erhält sodann nur die Tochterfirma -also der Arbeitgeber- auf deren konkrete Stelle Sie sich bewerben.

Sofern Sie sich für die erste oder zweite Option entschieden haben, können Sie die Tochterfirmen nur kontaktieren, wenn Sie bei Registrierung und Abgabe Ihrer Einwilligung etwaige Funktion aktiviert haben. Bei Aktivierung und sofern Interesse an Ihrem Bewerberprofil besteht, nutzen die Tochterfirmen Ihre Kontaktdaten, um Ihnen passende Stellen vorzuschlagen. Ein Bewerbungsverfahren ist damit noch nicht begründet, sodass Sie frei entscheiden können, ob Sie weiterführend ins Gespräch gehen und sich auf die konkrete Stelle bewerben.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihres Bewerberprofils an die Tochterfirmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Einwilligung erteilt gegenüber Bertelsmann.

Für die folgenden Mitgliedstaaten gelten nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO dafür spezifische Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz:

Deutschland: § 26 Abs. 2 BDSG.

Ihre Einwilligung gilt zeitlich bis zur Löschung Ihres Bewerberprofils und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung entzieht Bertelsmann den Tochterfirmen deren Zugriffe. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer sowie zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie unter Ziffer 13 und 14.7.

10. Datenverarbeitung bei Stellenbenachrichtigungen

Über Ihr Bewerberprofil haben Sie die Möglichkeit sich kostenfrei für einen automatisch generierten Newsletter anzumelden. Zweck des Newsletters ist die Benachrichtigung über aktuelle Stellen im Bertelsmann-Konzern und sodann die Akquise von Bewerbern. Die Anmeldung ist freiwillig und unabhängig vom dem konkreten Bewerbungsverfahren.

Bei Registrierung können Sie sich für den Newsletter anmelden, indem Sie das dafür vorgesehene Opt-In Kästchen anklicken. Für den Versand des Newsletters verwendet Bertelsmann die E-Mail-Adresse aus Ihrem Bewerberprofil. Mit der Auswahl von verschiedenen Kategorien in Ihrem Bewerberprofil können Sie den Inhalt des Newsletters auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden. Auch können Sie sich über die Einstellungen Ihres Bewerberprofils jederzeit vom Newsletter abmelden.

Die Rechtsgrundlage für die Stellenbenachrichtigung via E-Mail ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In dem Zweck Akquise von Bewerbern liegt für die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse von Bertelsmann.

11. Empfänger und Kategorien von Empfängern

Während eines Bewerbungsverfahren erhalten grundsätzlich nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihr Bewerberprofil, die die konkrete Einstellungsentscheidung treffen. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeiter der Personalabteilung und ein oder mehrere Vorgesetzte.

Darüber hinaus kann es aufgrund der Einhaltung von gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit oder des Sozialschutzes bei einem konkreten Bewerbungsverfahren erforderlich sein, dass Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung) Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erhalten.

Auch die für die Verwaltung des Bewerberportals eingesetzte Dienstleister können Zugriff auf Ihr Bewerberprofil nehmen. Über Verträge zur Auftragsverarbeitung sind die Weisungsgebundenheit, die Datensicherheit und der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten durch die Dienstleister sichergestellt (weitere Details über die Auftragsverarbeitung in Art. 28 DSGVO).

Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb von Bertelsmann findet dann statt, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Dies gilt auch für Empfängern innerhalb des Bertelsmann-Konzerns, da das Datenschutzrecht kein Konzernprivileg vorsieht. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger Ihres Bewerberprofils sein:

Tochterfirmen von Bertelsmann, die

wegen einem konkreten Bewerbungsverfahren Zugriff auf das Bewerberprofil erhalten und die Daten für die Einstellungsentscheidung weiterführend verarbeiten;
aufgrund Ihrer Teilnahme am Bewerberpool Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erhalten.

Personalberater, die wegen einem konkreten Bewerbungsverfahren Zugriff auf das Bewerberprofil erhalten und die Daten für die Einstellungsentscheidung weiterführend verarbeiten;
Öffentliche Stellen und Institutionen wie etwa Strafverfolgungsbehörden, die aufgrund der Einhaltung von gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen Zugriff auf das Bewerberprofil erhalten;
Anbieter von sozialen Netzwerken und Analysediensten, durch die Nutzung des Bewerberportals die dabei von Ihnen verwendete IP-Adresse Ihrer Person zuordnen können.

12. Datenübermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Empfängern in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) ist unter Anwendung geeigneter Garantien zwecks Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus nach Art. 45 ff. DSGVO zulässig. Als geeignete Garantie kommen etwa Standardvertragsklauseln in Betracht, die von der EU Kommission bereitgestellt werden. Davon abgesehen werden kann hingegen, wenn Sie in den Drittlandtransfer einwilligen.

In folgenden Fällen findet im Rahmen des Bewerberportals ein Drittlandtransfer statt:

Für die Bereitstellung, Verwaltung und technische Wartung des Bewerbertools werden Dienstleister eingesetzt, deren Rechtenzentren in einem Drittland stehen oder die aus einer Niederlassung in einem Drittland auf die Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union oder des EWR zugreifen können. Bertelsmann hat mit den Dienstleistern über Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus vereinbart. Diese Klauseln können Ihnen auf Wunsch als Kopie zur Verfügung gestellt werden.
Sofern Sie in die Teilnahme am konzernweiten Bewerberpool eingewilligt haben und Bertelsmann Tochterfirmen mit Sitz in Drittländern Zugriff auf Ihr Bewerberprofil erteilt, findet ein Drittlandtransfer statt. Mit Ihrer Einwilligung haben Sie nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass bei Datenübermittlungen in Drittstaaten kein der EU angemessenes Datenschutzniveau besteht.

13.Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer

Die personenbezogenen Daten aus Ihrem Bewerberprofil werden gespeichert, solange es für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, erforderlich ist. Anderes gilt, soweit der Arbeitgeber gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegt.

Das gesamte Bewerberprofil wird nach sechs Monaten gelöscht, sofern das/die Bewerbungsverfahren beendet sind und das Bewerberprofil sechs Monate nicht genutzt wurde (d.h. Sie haben sich seit Beendigung nicht mehr angemeldet). Zweck der sechsmonatigen Aufbewahrung sind gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsrecht.

Kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist nutzt Bertelsmann Ihre E-Mail-Adresse, um Sie über die Löschung Ihres gesamten Bewerberprofils zu informieren. Indem Sie sich anmelden verhindern Sie eine Löschung und das Bewerberprofil wird weitere sechs Monate gespeichert und steht Ihnen zur Nutzung zur Verfügung. Von dieser Speicherung sind die stellenspezifischen Informationen ausgeschlossen. Diese werden je Stelle gespeichert und nach Beendigung des konkreten Bewerbungsverfahrens nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Weitere Details zu der Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer finden Sie unter Ziffer 13.

14. Rechte der betroffenen Person

Als Bewerber und von der Datenverarbeitung in dem Bewerberportal betroffene Person haben Sie Datenschutzrechte, die sie gegenüber Bertelsmann und dem Arbeitgeber geltend machen können. Weitere Details zum Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz finden Sie unter Ziffer 2. Die Datenschutzrechte lauten wie folgt:

Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Löschung (Art. 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerruf (Art. 21 DSGVO)
Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Bitte beachten Sie, dass etwa das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Datenübertragbarkeit nicht im Rahmen jeder Datenverarbeitung, sondern nur bei bestimmten Voraussetzung zur Anwendung kommt. Gleiches gilt für das Widerrufsrecht.

14.1 Auskunft

Sie können von Bertelsmann und/oder dem Arbeitgeber eine Bestätigung darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, im Bewerberportal verarbeitet werden. Von dem Arbeitgeber können Sie weiter eine Bestätigung darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten im Rahmen des konkreten Bewerbungsverfahren verarbeitet werden. Dafür ist Bertelsmann, sofern nicht selbst Arbeitgeber, datenschutzrechtlich nicht verantwortlich und sodann nicht Adressat.

14.2 Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber Bertelsmann und/oder dem Arbeitgeber, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen unrichtig oder unvollständig sind. Die Berichtigung ist unverzüglich vorzunehmen. Über die Einstellungen Ihres Bewerberprofils haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.

14.3 Löschung

Personenbezogene Daten sind grundsätzlich zu löschen, sofern sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Ihr Recht auf Löschung besteht hingegen nicht, wenn etwa eine weitere Speicherung Ihrer Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaates erforderlich ist.

Weitere Details zu der Speicherdauer Ihrer Daten können Sie aus Ziffer 13 entnehmen.

14.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Wurde die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten –von ihrer Speicherung abgesehen– nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaates verarbeitet werden.

14.5 Recht auf Datenübertragbarkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht Ihre Daten, die Sie Bertelsmann und/oder dem Arbeitgeber über das Bewerberportal bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Weiter haben Sie das Recht von Bertelsmann und/oder dem Arbeitgeber eine Übermittlung dieser Daten an einen neuen Verantwortlichen zu verlangen.

14.6 Widerruf

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die nach der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Weiter haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung Widerspruch einzulegen. Weitere Details zu Stellenbenachrichtigungen finden Sie unter Ziffer 10. Gleiches gilt für die automatisierten Verfahren bei Einsatz der Cookies und Plug-Ins, sofern diese nicht für die Bereitstellung des Bewerberportals zwingend erforderlich sind. Weitere Details zu Cookies und Plug-Ins finden Sie in Ziffer 3 bis 6.

Mit Widerspruch verarbeitet Bertelsmann Ihre Daten nicht mehr, es sei denn, Bertelsmann kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, wonach die Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

14.7 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Weitere Details zu dem Widerruf Ihrer Einwilligung finden Sie unter Ziffer 9.

14.8 Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Eine Lister der zuständigen Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union finden https://bertelsmann-hr.de/docs/List_of_national_data_protection_authorities.pdf.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Begehren zum Datenschutz direkt an den Ansprechpartner für Datenschutz bei Bertelsmann und/oder Ihren Arbeitgeber zu adressieren. Weitere Details zum Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz finden Sie unter Ziffer 2.

15. Herkunft der Daten

Grundsätzlich speichert Bertelsmann personenbezogenen Daten im Bewerberprofil, die über die Eingabemaske direkt über Sie erfasst werden (im Folgenden „Direkterhebung“ genannt). Eine Erfassung ohne Direkterhebung findet ausschließlich dann statt, wenn

Sie als externer Bewerber in die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Nutzerprofil von XING, LinkedIn oder Facebook gegenüber deren Anbieter eingewilligt haben. Weitere Details zur Übermittlung personenbezogener Daten von XING, LinkedIn oder Facebook finden Sie unter Ziffer 7.2.
Sie als konzerninterner Bewerber über ein Mitarbeiterprofil im peoplenet verfügen und die dort gekennzeichneten personenbezogenen Daten bei Registrierung automatisch übermittelt werden. Weitere Details zu Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Mitarbeiterprofil finden Sie unter Ziffer 7.3.

Weiter findet eine Erfassung ohne Direkterhebung bei der Bereitstellung des Bewerberportals, bei Einsatz von Cookies und Plugins statt, um die Funktionalität und Optimierung sowie die technische Sicherheit des Bewerberportals sicherzustellen. Weitere Details zu der Art der dort erfassten Daten finden Sie unter Ziffer 3 bis 6.

Diese Datenschutzhinweise sind in der Version 1.0, veröffentlicht am 05.03.2018.